Jede Person aus unserem Geschäftsbereich und in unserer Lieferkette kann bei Bedarf Hinweise geben auf menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken sowie Verletzungen menschenrechtsbezogener oder umweltbezogener Pflichten, die durch das wirtschaftliche Handeln eines Unternehmens im eigenen Geschäftsbereich oder eines unmittelbaren Zulieferers entstanden sind.
Ihr Hinweis oder Ihre Beschwerde werden direkt an eine Ombudsperson geleitet. Diese Ombudsperson ist eine von der Bauplanung Nord - Oldenburg mit der Durchführung des Verfahrens betrauten Person, die Gewähr für unparteiisches Handeln bietet, unabhängig und nicht an Weisungen gebunden ist. Die Ombudsperson ist zur Verschwiegenheit verpflichtet. Bauplanung Nord - Oldenburg erhält Ihre Meldung lediglich in anonymisierter Form. Grundsätzlich ist der Schutz der hinweisgebenden Person vor Benachteiligung oder Bestrafung aufgrund der Beschwerde sichergestellt.
Mit dem Betrieb unserer Meldestelle haben wir einen Dienstleister beauftragt. Sie können Verstöße vertrauensvoll an folgende Stelle postalisch melden:
persönlich/vertraulich
einfach.effizient. Treuhand Unternehmensberatung GmbH & Co. KG
Meldestelle der Bauplanung Nord - Oldenburg
Langenweg 55
26125 Oldenburg
Daneben kann unsere interne Meldestelle auch per E-Mail hinweise.bpn@treuhand.de oder telefonisch (0441 9710-500) kontaktiert werden. Nach vorheriger Absprache sind auch persönliche Treffen möglich, um Ihr Anliegen zu besprechen.
Nach Eingabe eines Hinweises oder einer Beschwerde erhalten Sie i.d.R. innerhalb von 7 Tagen eine Eingangsbestätigung.
Anschließend erfolgt eine Prüfung, ob die Beschwerde in den Geltungsbereich des LkSG und der Bauplanung Nord - Oldenburg fällt oder ein unmittelbarer Zulieferer betroffen ist. Falls dies der Fall ist, wird der Sachverhalt weiter untersucht und in anonymisierter Form an die entsprechende Stelle in der Bauplanung Nord - Oldenburg weitergereicht. Eventuell können, unter Wahrung der Anonymität, auch Rückfragen erforderlich werden, um den Sachverhalt zu untersuchen.
Das Beschwerdeverfahren schließt ab mit folgenden Optionen:
- Durchführung von Präventions- / Abhilfemaßnahmen – falls gewünscht auch in Absprache mit hinweisgebender Person,
- Möglichkeit einer Einvernehmlichen Beilegung, falls von allen Beteiligten gewünscht,
- Rückmeldung über das Verfahren an die hinweisgebende Person, falls von dieser gewünscht.
Das Verfahren wird jährlich auf Wirksamkeit überprüft. Alle relevanten Unterlagen zur Beschwerde werden entsprechend den gesetzlichen Vorgaben 7 Jahren archiviert. Das Verfahren ist kostenfrei.